Ein Rückblick in Vorfreude auf den Alpen Adria Demenzkongress in Velden am Wörthersee: Einer unserer herausragenden Vortragenden des 5. Kärntner Demenzforums 2017 war Prof. Dr. Dr. Manfred Spitzer aus Deutschland mit seinem Vortrag “Digitale Demenz”. Prof. Dr. Dr. Manfred Spitzer ist seit 1997 Ärztlicher Direktor der Psychiatrischen Universitätsklinik Ulm und Buchautor zahlreicher Beststeller.
Nach fünfjähriger Projektarbeit der AHA-Gruppe in Zusammenarbeit mit der Sonnweid aus der Schweiz entstand das in Europa einmalige Projekt: der MaVida Park Velden. Dabei handelt es sich um einen einzigartigen Demenzwohnpark mit abgestuften Pflege- und Betreuungskonzept mit Fachärzten vor Ort, Pflegeoase, Tag-Nachtstation, Langzeitpflege, Bildungspark und Beratungsservice,
Der Alpen Adria Demenzkongress bietet eine Vortragsreihe mit nationalen und internationalen Experten zum Thema Demenz. Hochkarätige Vortragende (u.a. referierten bereits Markus Hengstschläger, Manfred Spitzer, Peter Dal-Bianco uvm) geben neue wissenschaftliche Erkenntnisse weiter und bieten an zwei Tagen eine Plattform für rund 800 Teilnehmer: Ärzte, Mitarbeitende und Verantwortliche aus Altenhilfe und der Pflege, Vertreter der Kostenträger sowie Menschen mit Demenz und ihre Angehörige.
Von der Österreichischen Ärztekammer werden drei medizinische und fünf sonstige Fortbildungspunkte anerkannt.
Von der Österreichischen Ärztekammer werden ein medizinischer und vier sonstige Fortbildungspunkte anerkannt.
Von der Österreichischen Ärztekammer werden zwei medizinische Fortbildungspunkte anerkannt.
Für das BdA-Diplom vergibt der Berufsverband der ArztassistentInnen sechs Fortbildungspunkte.
Für das BdA-Diplom vergibt der Berufsverband der ArztassistentInnen vier Fortbildungspunkte.
Für das BdA-Diplom vergibt der Berufsverband der ArztassistentInnen zwei Fortbildungspunkte.
Von der Österreichische Akademie für Psychologie werden 7,5 Einheiten zur Anrechnung gebracht.
Von der Österreichische Akademie für Psychologie werden 6,5 Einheiten zur Anrechnung gebracht.
Für Pflegepersonal & Heimhilfen werden gemäß § 63 bzw. § 104 c GuKG sieben Stunden zur Anrechnung gebracht.
Für Pflegepersonal & Heimhilfen werden gemäß § 63 bzw. § 104 c GuKG fünf Stunden zur Anrechnung gebracht.
Für Pflegepersonal & Heimhilfen werden gemäß § 63 bzw. § 104 c GuKG zwei Stunden zur Anrechnung gebracht.